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Hexenfeuer im Jahr 2020 abgesagt

Höhenfeuer

Traditionsveranstaltungen können nicht stattfinden

Aufgrund der aktuellen Lage werden in diesem Jahr in Annaberg-Buchholz und im Erzgebirgskreis keine genehmigungspflichtigen Traditionsfeuer am 30. April 2020 erlaubt. Bei den so genannten "Hexenfeuern" gibt es in der Regel unkontrollierbare Kontakte, zumal solche Veranstaltungen in der Regel mit Menschenansammlungen oder Feiern verbunden sind. Diese Kontakte sind zur Eindämmung des Corona-Virus nach wie vor nicht erlaubt.

Keiner Erlaubnis bedürfen nach § 11 der städtischen Polizeiverordnung jedoch Koch-,  Grill- und Kleinstfeuer, an denen in befestigten Feuerstätten oder handelsüblichen Grill- und Feuergeräten trockenes, unbehandeltes Holz oder handelsübliche Grillmaterialien wie z. B. Grillbriketts verbrannt werden. Verboten ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen. Weiter  ist darauf zu achten, dass nur Mitglieder des eigenen Hausstandes und maximal eine Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört, sich zu Grillabenden versammeln dürfen.

Zur Kontrolle der Kontaktbeschränkungen sind am 30. April 2020 die Polizeibehörden im Einsatz. Sie sind verpflichtet, auf der Grundlage der Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) Verstöße gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog zu ahnden. Im Voraus bedankt sich die Stadt Annaberg-Buchholz für das Verständnis der Bürger für die notwendigen Maßnahmen.

Ansprechpartner

Person
Jens Schlegel
Funktion
SG Brand- und Katastrophenschutz
Telefonnummer
03733 425131
Faxnummer
03733 425142
E-Mail